PV Anlage

Die neuen PV Einspeisevergütungen

Vergütungen geplant. Änderungen vorbehalten.
Vergütungen geplant. Änderungen vorbehalten. (1) Bei Inanspruchnahme der festen Einspeisevergütung verringert sich der anzulegende Wert nach § 53 Abs. 1 Nr. 2 um 0,4 ct/kWh. (2) Es besteht Pflicht zur Direktvermarktung bei einer installierten Leistung von über 100 kWp. (3) Für Anlagen >300 kWp – 750 kWp, die ab dem 30. Juli 2022 und vor dem 01. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, besteht der Anspruch auf Marktprämie nur für 80 % der in einem Jahr erzeugten Strommenge (§ 100 Abs. 9 EEG 2023).

Marktstammdatenregisteranmeldung


Kunden, die eine neue PV Anlage bzw. PV Batterie installiert haben, müssen sie sich an das neue Marktstammdatenregister innerhalb von 1 Monat anmelden


1. Verwenden Sie bitte diesen Link:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

2. Erstellen Sie dann ein Benutzerkonto (eigene Logindaten)

3. Melden Sie sich dann mit ihren eigenen Benutzerkonto an

4. Melden Sie dann ihre PV Anlage (Einheit erfassen) an
Anmerkung: Wenn Sie mehrere PV Anlagen haben, müssen Sie jede PV Anlage als eigene Einheit einzeln anmelden, können jedoch immer dasselbe Benutzerkonto verwenden!

5. Wenn vorhanden, melden Sie am Schluß auch ihre PV Batterie als eigene Einheit an


Sollten Sie technischen Daten zur Ihrer PV Anlage benötigen, so parken Sie den Antrag und fragen entsprechend nach.

Technische Daten zur Anmeldung ihrer neuen PV Anlage bzw. PV Batterie können Sie auf ihrer Kaufrechnung bzw. ihren PV Verträgen des Energieversorgers (z.B. Bayernwerk) nachsehen.

Weitere technischen Auskünfte erhalten Sie bei uns per Anfrage Kontaktformular

Sollten es Fragen bzw. Probleme bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister geben, erhalten Sie unter
Tel. 0228 14 – 3333 Hilfestellung

Kontakt Über uns Datenschutzerklärung AGB Impressum